Allgemeine Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN EUROPÄISCHER VERBAND FÜR DEN HANDEL MIT JUTE UND VERWANDTEN ERZEUGNISSEN („EUROJUTE“)

1. ERLÄUTERUNG

1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedeutet:
„der Käufer“ ist der Erwerber der Waren;
„der Verkäufer“ bedeutet TradeMax;
„Vertrag“: der Vertrag über den Verkauf und den Kauf der Waren;
„Die Ware“ bedeutet die Ware (einschließlich eines Teils davon), zu deren Lieferung an den Käufer sich der Verkäufer in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen bereit erklärt hat und für die der Käufer zu zahlen bereit ist.

1.2 Die in diesen Bedingungen und Konditionen verwendeten Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keine
ihre Auslegung beeinflussen.

2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

2.1 Diese Bedingungen sind Bestandteil aller vom Verkäufer geschlossenen Verträge und sind
gilt für alle Angebote, Lieferungen und/oder Arbeiten.

2.2 Diese Bedingungen gelten anstelle von und haben Vorrang vor allen Bestimmungen oder Bedingungen – ob widersprüchlich oder unvereinbar mit diesen Bedingungen -, die in den vom Käufer vorgelegten Unterlagen oder in der Korrespondenz oder an anderer Stelle enthalten sind oder auf die Bezug genommen wird, oder die einen Handelsbrauch, eine Praxis oder einen Handelsverlauf beinhalten, es sei denn, ein Geschäftsführer oder ein anderer bevollmächtigter Vertreter des Verkäufers hat dies ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen oder davon schriftlich abgewichen, und alle angeblichen Ursprungslandbestimmungen werden hiermit ausgeschlossen oder aufgehoben.

2.3 Die Annahme der Lieferung der Waren durch den Käufer gilt unbeschadet der Art und Weise, in der die Annahme dieser Bedingungen erscheinen kann, als bedingungslose Annahme dieser Bedingungen.

2.4 Ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer – unabhängig davon, ob er durch Vermittler des Verkäufers zustande gekommen ist oder nicht – bindet den Verkäufer erst, nachdem der Verkäufer dem Käufer den Vertrag schriftlich bestätigt hat.

3. ANGEBOTE UND AUSSCHREIBUNGEN

3.1 Ein Angebot, eine Offerte oder ein Kostenvoranschlag bindet den Verkäufer nicht und gilt lediglich als Aufforderung an den Käufer, eine Bestellung aufzugeben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

3.2 Die Angestellten und Vertreter des Verkäufers sind nicht befugt, Aussagen über die Ware zu machen, es sei denn, sie werden vom Verkäufer schriftlich bestätigt.

3.3 Der Käufer darf einen vom Verkäufer angenommenen Auftrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Verkäufers und unter der Bedingung stornieren, dass der Käufer den Verkäufer vollständig für alle Verluste, Schäden und Kosten entschädigt, die dem Verkäufer infolge der Stornierung entstanden sind oder entstehen.

4. PREISE

4.1 Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise des Verkäufers in Euro und ohne Umsatzsteuer. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gehen die Kosten für Verpackung, Versand, Ein- und Ausfuhrzölle und Verbrauchssteuern sowie alle anderen Zölle oder Steuern, die auf die Waren und deren Transport erhoben werden, zu Lasten des Käufers.

4.2 Nach der Bestätigung des Vertrags oder der Abgabe eines unverbindlichen Angebots bleibt der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis entsprechend den Änderungen der Frachten, Einfuhrabgaben, Abgaben, Steuern und sonstigen Kosten anzupassen, auch wenn diese Änderung ausschließlich auf eine Abwertung der Währung zurückzuführen ist, in der diese Frachten, Einfuhrabgaben, Abgaben, Steuern und sonstigen Kosten ausgedrückt sind.

4.3 Der Verkäufer ist außerdem berechtigt, den Kaufpreis an die Entwicklung des Wechselkurses anzupassen, wenn sich der Einstandspreis und/oder der Kaufpreis nach dem Abschluss des Verkaufs, aber vor der Lieferung der Ware um mehr als 3 % gegenüber dem Wechselkurs der betreffenden Währung oder dem Wechselkurs der im Vertrag vereinbarten Währung verändert hat/haben. In allen diesen Fällen ist der Verkäufer alternativ berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit sich die Ware noch nicht im Besitz des Käufers befindet.

4.4 Ein zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbarter oder für anwendbar erklärter Kaufpreis basiert auf dem zwischen dem Verkäufer und dem Lieferanten vereinbarten Kaufpreis. Ändert sich dieser Kaufpreis aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat – wie z.B. ein Mangel oder ein Verzug des Lieferanten -, so ist der Verkäufer berechtigt, diese Änderungen durch eine entsprechende Anpassung des Kaufpreises an den Käufer weiterzugeben. Der Verkäufer ist verpflichtet, sich nach besten Kräften darum zu bemühen, dass die
den ursprünglichen Preis so weit wie möglich zu senken.

5. LIEFERBEDINGUNGEN

5.1 Der Verkäufer muss die im Vertrag angegebene Lieferfrist so weit wie möglich einhalten, wobei es sich nicht um eine Frist handelt.

5.2 Bei Nichteinhaltung des Liefertermins hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz aus diesem Grund. In diesem Fall ist der Käufer nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn zu kündigen, es sei denn, die Lieferfrist wird so weit überschritten, dass dem Käufer die Aufrechterhaltung des betreffenden Teils des Vertrags nicht zugemutet werden kann. In einem solchen Fall ist der Käufer berechtigt, den Vertrag im unbedingt erforderlichen Umfang zu stornieren oder zu kündigen, sofern er den Verkäufer schriftlich davon in Kenntnis setzt, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, dem Käufer die betreffenden Produkte innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung zu liefern.

5.3 Wenn der Verkauf unter der Bedingung abgeschlossen wird, dass die Lieferung auf Abruf des Käufers erfolgt, muss der Käufer die Lieferung so abrufen, dass alle Waren innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss vollständig abgerufen werden, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Abruffrist vereinbart. Ruft der Käufer nicht rechtzeitig oder nicht vollständig ab, so ist der Verkäufer berechtigt, die restliche Ware sofort in Rechnung zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen, in jedem Fall aber innerhalb von 8 Tagen, wonach nach Erhalt der
Zahlung werden die restlichen Waren geliefert. Zahlt der Käufer nicht innerhalb von acht Tagen, schuldet er Zinsen gemäß den Bestimmungen von Artikel 8.2.

5.4 Bei Teillieferungen stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar, und das Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere Teillieferungen in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen zu liefern, oder eine Reklamation des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen berechtigt den Käufer nicht, die übrigen Teillieferungen abzulehnen oder den Vertrag als vollständig aufgelöst zu betrachten.

5.5 Wenn der Verkäufer die Ware in großen Mengen zu liefern hat, behält er sich das Recht vor, bis zu fünf Prozent (5 %) oder einen anderen vereinbarten Prozentsatz mehr oder weniger als die bestellte Menge zu liefern, wobei der Preis entsprechend angepasst wird, und die so gelieferte Menge als die bestellte Menge gilt.

6. TRANSFER

6.1 Ist der Verkäufer aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer zu erfüllen, so werden diese Verpflichtungen für die Dauer der höheren Gewalt ausgesetzt.

6.2 Wenn die Situation höherer Gewalt einen Monat lang angedauert hat, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferfrist und den Preis den dann herrschenden Umständen anzupassen, oder der Vertrag kann ganz oder teilweise schriftlich aufgelöst werden, ohne dass der Verkäufer verpflichtet ist, dem Käufer irgendeine Entschädigung oder einen Schadenersatz zu zahlen, auch wenn der Verkäufer aus der höheren Gewalt einen Nutzen ziehen sollte.

6.3 Unter Umständen, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen, oder höherer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, der sich der Kontrolle des Verkäufers entzieht und der den Verkäufer daran hindert, seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer ganz oder teilweise zu erfüllen, oder aufgrund dessen die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers vernünftigerweise nicht von ihm verlangt werden kann, ungeachtet dessen, ob dieser Umstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war.

Zu diesen Umständen gehören auch: Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufstände, Einfuhr- oder Ausfuhrverbote, Transportverbote oder andere behindernde Maßnahmen einer staatlichen Behörde, Streiks und Aussperrungen von Arbeitnehmern, Sitzstreiks, Bummelstreiks, physische und/oder wirtschaftliche Transportprobleme, Brände oder andere Störungen, Stagnation oder andere Produktionsprobleme des Verkäufers oder seiner Zulieferer und/oder in Bezug auf den eigenen Transport oder den Transport durch Dritte und/oder Maßnahmen einer staatlichen Behörde sowie das Fehlen einer von den Behörden zu erhaltenden Lizenz oder Genehmigung.

7. RISIKO- UND EIGENTUMSÜBERGANG

7.1 Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der verkauften Waren geht unmittelbar mit dem Abschluss des Verkaufs auf den Käufer über, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes im Vertrag vereinbart wurde, wie z.B. ein Incoterm.

7.2 Ungeachtet der tatsächlichen Lieferung geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den Käufer über, wenn er alle Beträge, die er dem Verkäufer in Bezug auf Schäden und/oder aufgrund eines Vertrags gelieferte oder zu liefernde Waren schuldet, einschließlich des Kaufpreises, etwaiger zusätzlicher Kosten, Zinsen, Steuern und Abgaben, die aufgrund dieser Bedingungen oder des Vertrags geschuldet werden, sowie der aufgrund eines solchen Vertrags ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten, vollständig bezahlt hat.

7.3 Jeder vom Käufer erhaltene Betrag wird zunächst auf alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer angerechnet, für die der Verkäufer keinen Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat. In der Folge wird jeder vom Käufer erhaltene Betrag zunächst von allen fälligen Zinsen und Kosten im Sinne von Artikel 8.2 abgezogen.

7.4 Bevor das Eigentum an den Waren auf den Käufer übergegangen ist, ist der Käufer nicht berechtigt, die Produkte zu veräußern, an Dritte zu vermieten, in Gebrauch zu geben, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zugunsten Dritter zu belasten, auch wenn die entsprechenden (Rechts-)Handlungen üblicherweise zum normalen Geschäftsbetrieb des Käufers gehören oder dies der normale Verwendungszweck der Waren ist. Wird gegen dieses Verbot verstoßen, ist der Kaufpreis unabhängig von den Zahlungsbedingungen sofort und in voller Höhe fällig.

7.5 Der Verkäufer wird vom Käufer unwiderruflich ermächtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ohne gerichtliche Intervention, Aufforderung oder Inverzugsetzung zurückzunehmen (zurücknehmen zu lassen). Der Vertrag kann durch die Rücknahme der Ware durch den Verkäufer nicht aufgelöst werden, es sei denn, der Verkäufer hat den Käufer darüber informiert.

7.6 Wenn der Käufer die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weiterverkauft, be- oder verarbeitet, so hat er dies in seiner Eigenschaft als Vertreter des Verkäufers und, soweit erforderlich, mit der Verpflichtung zu tun, alle seine Rechte auf den Verkäufer zu übertragen, ohne seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer zu verringern.

7.7 Wenn und solange der Verkäufer Eigentümer der gelieferten Ware ist, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Ware gepfändet oder ein Teil der Ware in Anspruch genommen wird. Der Käufer ist ferner verpflichtet, dem Verkäufer auf dessen erste Aufforderung hin mitzuteilen, wo die im Eigentum des Verkäufers stehenden Waren aufbewahrt werden.

7.8 Im Falle einer Pfändung, eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses wird der Käufer den pfändenden Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Konkursverwalter unverzüglich über die (Eigentums-)Rechte des Verkäufers informieren.

8. ZAHLUNG

8.1 Der Käufer hat dem Verkäufer die ihm in Rechnung gestellten Beträge in der auf der Rechnung angegebenen Währung innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen. Alle Zahlungen, entweder für die gesamte Lieferung oder, im Falle von Teillieferungen, für die gelieferte Ware, sind nach Wahl des Verkäufers in seinem Büro oder auf ein von ihm zu benennendes Bankkonto zu leisten. Alle dem Käufer in Rechnung gestellten Beträge sind ohne jeden Abzug, Einbehalt oder Aufrechnung zu zahlen. Der Käufer ist niemals berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, auch nicht im Falle von Beschwerden.

8.2 Der Käufer ist verpflichtet, auf alle Beträge, die am letzten Tag der Zahlungsfrist unbezahlt bleiben, ab diesem Tag die gesetzlichen Zinsen pro Monat zu zahlen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Hat der Käufer den geschuldeten Betrag mit Zinsen nach Ablauf einer zweiten Zahlungsfrist nicht bezahlt, so ist er verpflichtet, dem Verkäufer alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die zu zahlenden Gerichtskosten werden auf 15 % des vom Käufer zum Zeitpunkt des Ablaufs der Zahlungsfrist zu zahlenden Betrags oder auf die tatsächlichen Kosten festgesetzt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

8.3 Im Falle einer Zahlung nach dem Fälligkeitsdatum ist der Verkäufer auch berechtigt, die Lieferung anderer Waren auszusetzen und/oder andere mit dem Käufer geschlossene Verträge zu kündigen oder deren Erfüllung auszusetzen, ohne dass er zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, alle Kosten zu tragen und den Verkäufer für alle daraus entstehenden Schäden zu entschädigen, wobei
einschließlich entgangener Gewinne.

8.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, vom Käufer eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu verlangen, auch nach einer Teillieferung der verkauften Waren. Weigert sich der Käufer, die geforderte Sicherheit zu leisten, ist der Verkäufer berechtigt, von der (weiteren) Ausführung des Vertrags abzusehen oder die Ausführung auszusetzen, ohne dass der Käufer vom Verkäufer Schadenersatz verlangen kann. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer für alle Verluste oder Schäden zu entschädigen, die dieser erleidet.

8.5 Sollte für den Kauf, den Transport, den Verkauf oder die Verwendung der Waren durch den Käufer eine Lizenz oder Genehmigung einer staatlichen oder sonstigen Behörde erforderlich sein, so hat der Käufer diese auf eigene Kosten und Gefahr einzuholen und dem Verkäufer auf Verlangen nachzuweisen. Das Fehlen einer Genehmigung oder Zustimmung berechtigt den Käufer nicht, die Zahlung des Preises zurückzuhalten oder aufzuschieben. Alle zusätzlichen Kosten oder Ausgaben, die dem Verkäufer durch die Nichtübernahme entstehen oder entstanden sind,
gehen zu Lasten des Käufers.

9. QUALITÄT UND QUANTITÄT

9.1 Ist für die Beschaffenheit der gelieferten Ware das Gewicht maßgebend, ist das Durchschnittsgewicht einer Sendung verbindlich. Alle prozentualen Abweichungen in diesem Artikel sind als Plus- oder Minusabweichungen zu verstehen. Es wird auf den Anhang (Abweichungen) zu diesen Bedingungen verwiesen.

9.2 Wird gebrauchte Ware nach einem Muster verkauft, so bestimmt das Muster die Durchschnittsqualität der zu liefernden Sendung. Hat der Verkäufer mehr als ein Muster geschickt, kann der Käufer geringfügige Unterschiede in Qualität, Abmessungen, Gewicht und Anzahl der Register nicht beanstanden.

9.3 Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Farbe der Waren oder deren Schattierungen. Die dem Käufer im Zusammenhang mit der Farbe zugesandten Muster sind für den Verkäufer nicht verbindlich, sondern dienen lediglich zur Information des Käufers über die durchschnittliche Qualität.

9.4 Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, bis zu 10% mehr oder weniger als die im Vertrag angegebene Menge zu liefern.

9.5 Der Verkäufer gibt keine Garantie, Zusicherung oder sonstige Empfehlung hinsichtlich der Eignung der Ware für einen bestimmten Zweck ab. Der Käufer muss sich selbst vergewissern, dass die Waren für den Zweck, für den er sie zu verwenden beabsichtigt, geeignet sind, und der Verkäufer übernimmt diesbezüglich keine Garantie oder Zusicherung.

10. BESCHWERDEN

10.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort oder nach der Lieferung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt, selbst gründlich zu untersuchen oder durch einen in seinem Auftrag handelnden Dritten gründlich untersuchen zu lassen.

10.2 Hat der Käufer einen Anspruch wegen eines Mangels der Qualität, der Menge, des Drucks oder des Zustands der Ware oder wegen der Nichteinhaltung der Spezifikationen, so hat er dies dem Verkäufer innerhalb von 10 Tagen nach dem Lieferdatum mitzuteilen, oder, wenn der Mangel oder die Nichteinhaltung der Spezifikationen bei einer angemessenen Prüfung nicht erkennbar ist, innerhalb von 10 Tagen nach der Entdeckung des Mangels oder der Nichteinhaltung der Spezifikationen, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Monaten nach dem Lieferdatum.

10.3 Unterlässt es der Käufer, den Verkäufer in der vorgenannten Weise zu informieren, ist der Käufer nicht berechtigt, die Ware und/oder die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern, und der Verkäufer haftet nicht für eine solche Unterlassung oder Nichteinhaltung der Spezifikationen.

11. HAFTUNG UND ENTSCHÄDIGUNG

11.1 Jegliche Ratschläge oder Empfehlungen, die dem Käufer vom Verkäufer oder seinen Angestellten oder Vertretern in Bezug auf die Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren gegeben werden und die nicht schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurden, gehen, wenn sie befolgt oder befolgt werden, vollständig auf das Risiko des Käufers, und der Verkäufer haftet dementsprechend nicht für solche nicht bestätigten Ratschläge oder Empfehlungen.

11.2 Ein Druck-, Schreib- oder sonstiger Fehler oder eine Auslassung in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder sonstigen Informationen seitens des Verkäufers kann ohne jegliche Haftung des Verkäufers berichtigt werden.

11.3 Jegliche Beschreibung, Spezifikation oder Aussage in Bezug auf eine oder mehrere der vom Verkäufer verkauften Waren in Katalogen, Prospekten, Anzeigen oder anderen Unterlagen ist nur annähernd und der Verkäufer haftet in keiner Weise für Ungenauigkeiten in solchen Unterlagen.

11.4 Bei rechtzeitiger, ordnungsgemäßer Reklamation gemäß den Bestimmungen in Artikel 9 ist der Verkäufer verpflichtet, nach seiner Wahl entweder eine angemessene Entschädigung zu zahlen, die in jedem Fall bis zum Rechnungswert der gelieferten Warensäcke reicht, oder die gelieferte Ware kostenlos durch eine Charge zu ersetzen, die der vereinbarten Qualität entspricht, oder diese beiden Möglichkeiten zu kombinieren. Der Verkäufer muss erst dann eine Ersatzlieferung vornehmen oder eine Entschädigung zahlen, wenn die vom Käufer abgelehnte Lieferung in seinen Besitz gelangt ist.

11.5 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, die der Käufer oder Dritte erleiden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sachschäden, Folgeschäden, emotionale Schäden, Handelsverluste und Umweltschäden.

11.6 Die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer, aus welchem Grund auch immer, ist pro Ereignis (wobei eine zusammenhängende Folge von Ereignissen als ein Ereignis betrachtet wird) auf den Rechnungswert der gelieferten Waren (ohne Umsatzsteuer) beschränkt.

11.7 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter, gleich aus welchem Grund, freizustellen. Der Käufer ist verpflichtet, sich gegen diese Risiken ordnungsgemäß zu versichern und versichert zu halten.

11.8 Bei Aufträgen zum Bedrucken oder anderweitigen Kennzeichnen der zu liefernden Waren garantiert der Käufer, dass er zur Erteilung des betreffenden Auftrags berechtigt ist und dass er alle gegenüber Dritten geschuldeten Beträge vollständig bezahlt hat. Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen frei, die sich aus den genannten Aufträgen zum Druck, zur Vervielfältigung oder zur Weitergabe von Texten, Entwürfen, Plakaten, Fotografien, Steindrucken, Filmen, Computersoftware, Dateien oder sonstigen Informationsträgern jeglicher Art ergeben, die der Käufer dem Verkäufer im Zusammenhang mit den vom Verkäufer an den Käufer gelieferten oder zu liefernden Waren zur Verfügung stellt. Der Verkäufer schließt ausdrücklich jede Haftung nach nationalem oder internationalem Recht für geistiges Eigentum, Warenzeichen und Urheberrecht aus und der Käufer übernimmt diese.

11.9 Wenn und soweit sich während oder nach der Ausführung des Auftrags herausstellt, dass in dem Land, in dem die Waren verarbeitet werden, sowie in dem Land oder den Ländern, in dem/denen die Waren vermarktet und/oder verwendet werden, geistige und/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden oder wurden, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer für alle Ansprüche Dritter zu entschädigen. In diesem Fall ist der Verkäufer jederzeit berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen und das verarbeitete oder zu verarbeitende Material zurückzubehalten.

11.10 Falls ein Code angebracht wird, übernimmt der Verkäufer keine Haftung für dessen Lesbarkeit und/oder Verwendbarkeit.

11.11 Wenn der Verkäufer Waren aus „überzähligen oder gebrauchten“ Beständen liefert, können diese mit Marken oder anderen Kennzeichen Dritter versehen sein. Jede Verwendung dieser Waren liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers. Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, dass diese Waren nicht unbefugt verwendet, falsch dargestellt oder in anderer Weise missbraucht werden. Der Verkäufer ist dafür in keiner Weise haftbar und der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen, Klagen oder Verfahren frei, die von Dritten in Bezug auf diese Waren erhoben oder eingeleitet werden.

12. VERKAUFSRÜCKRUF

12.1 Der Käufer ist verpflichtet, alle Verpflichtungen, die sich für ihn aus der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts sowie der sich daraus ergebenden Vorschriften ergeben, in Bezug auf die vom Verkäufer gelieferten Produkte strikt einzuhalten.

12.2 Der Käufer erklärt, den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich staatlicher Stellen) freizustellen, wenn und soweit der Käufer die vorgenannten Regeln nicht gewissenhaft beachtet hat.

12.3 Wenn der Käufer oder ein Dritter, an den der Käufer zu den vom Verkäufer festgelegten Bedingungen geliefert hat, eine Rückrufaktion durchführt oder in Auftrag gibt, haftet der Verkäufer nur dann für (einen Teil) der damit verbundenen Kosten, wenn (i) es wird festgestellt, dass der Verkäufer für die Situation, die zum Rückruf geführt hat, verantwortlich ist, (ii) der Rückruf wurde durchgeführt, nachdem der Verkäufer ihm schriftlich zugestimmt hatte, (iii) der Rückruf in Übereinstimmung mit einem zwischen den Parteien vereinbarten Rückrufplan vollständig durchgeführt wurde und (iv) es wird festgestellt, dass der Käufer vernünftig und professionell gehandelt und vernünftigerweise alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die mit dem Rückruf verbundenen Kosten zu minimieren.

12.4 Der Käufer hat den Verkäufer unverzüglich über eine beabsichtigte Rückrufaktion zu unterrichten und dem Verkäufer auf erstes Anfordern alle gewünschten Informationen zu erteilen.

12.5 Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers Informationen über einen Rückruf an Dritte weiterzugeben.

13. BESCHREIBUNG

13.1 Wenn der Käufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht ordnungsgemäß oder nicht innerhalb der vereinbarten oder einer anderen Frist erfüllt, befindet sich der Käufer in Verzug und ist der Verkäufer berechtigt, ohne gerichtliche Intervention die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:

  • Aussetzung der Erfüllung des betreffenden Vertrags und aller unmittelbar damit zusammenhängenden Verträge, bis die Zahlung in angemessener Weise sichergestellt ist; und/oder
  • den betreffenden Vertrag und alle unmittelbar damit zusammenhängenden Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers aus anderen Verträgen mit dem Käufer und ohne dass der Verkäufer zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.

13.2 Im Falle der Gewährung eines (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, des Konkurses, der Schließung oder der Liquidation des Unternehmens des Käufers werden alle Verträge mit dem Käufer von Rechts wegen aufgelöst, es sei denn, der Verkäufer teilt dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass er die (teilweise) Ausführung des/der betreffenden Vertrags/Verträge wünscht; in diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist:
die Erfüllung der betreffenden Vereinbarung(en) auszusetzen, bis die Zahlung angemessen gesichert ist; und/oder
eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gegenüber dem Käufer aussetzen, unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers aus einem anderen Vertrag mit dem Käufer und ohne dass der Verkäufer zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist.

13.3 Im Falle eines Ereignisses, wie es unter (i) von 11,2 oder weniger (ii) von 11.1 sind (i) alle Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer bzw. der Käuferin. (ii) alle derartigen Forderungen aus dem/den betreffenden Vertrag/Verträgen in voller Höhe und in einer Summe fällig werden und der Verkäufer berechtigt ist, die betreffenden Produkte zurückzunehmen. In einem solchen Fall sind der Verkäufer und sein(e) Vertreter berechtigt, den Betrieb des Käufers zu betreten, um die Ware in Besitz zu nehmen. Der Käufer ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit der Verkäufer seine Rechte wahrnehmen kann.

14. STREITIGKEITEN, ANWENDBARES RECHT, ZUSTÄNDIGES GERICHT

14.1 Diese Bedingungen sowie alle Verträge unterliegen dem Recht des Landes, in dem der Verkäufer seinen Wohnsitz hat, einschließlich der geltenden internationalen Handelsabkommen. (Es gelten die ICC Incoterms 2010).

14.2 Alle Lieferbedingungen, auf die im Vertrag Bezug genommen wird, sind als ICCIncoterms (2010) in der von der ICC (Internationale Handelskammer) vorgeschlagenen Fassung auszulegen, auch wenn sie von den Parteien nicht vereinbart wurden.

14.3 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, einem Angebot, einer Lieferung oder diesen Bedingungen ergeben, sind die Gerichte des Landes und des Wohnortes des Verkäufers zuständig. Haben der Verkäufer und der Käufer jedoch ausdrücklich schriftlich vereinbart, dass Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung des Europäischen Verbands für den Handel mit Jute und verwandten Produkten (Eurojute), die auf Anfrage beim Sekretariat dieses Verbands erhältlich ist (Adresse: Secretariaat Eurojute, Postbus 93002, 2500 AA Den Haag), beigelegt werden sollen, so ist diese Schiedsvereinbarung maßgebend.

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen wurden am 20. Juni 2016 unter der Nummer 21/2016 bei der Geschäftsstelle des Landgerichts in Den Haag und am 21. Juli 2016 unter der Nummer 40409336 bei der Handelskammer Haaglanden hinterlegt.

Eurojute-Sekretariat
Postfach 93002
2509 AA Den Haag
Niederlande.

Dies ist eine Übersetzung aus dem Englischen. Nur der englische Text ist rechtsgültig.