{"id":1061,"date":"2022-12-05T14:27:38","date_gmt":"2022-12-05T14:27:38","guid":{"rendered":"https:\/\/trademax.moonly.dev\/allgemeine-bedingungen-und-konditionen\/"},"modified":"2023-10-02T09:27:54","modified_gmt":"2023-10-02T09:27:54","slug":"allgemeine-bedingungen-und-konditionen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/trademax.nu\/de\/allgemeine-bedingungen-und-konditionen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN EUROP\u00c4ISCHER VERBAND F\u00dcR DEN HANDEL MIT JUTE UND VERWANDTEN ERZEUGNISSEN (&#8222;EUROJUTE&#8220;)<\/strong><\/p>\n\n<p><strong>1. ERL\u00c4UTERUNG<\/strong><\/p>\n\n<p>1.1 In diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bedeutet:<br\/>&#8222;der K\u00e4ufer&#8220; ist der Erwerber der Waren;<br\/>&#8222;der Verk\u00e4ufer&#8220; bedeutet TradeMax;<br\/>&#8222;Vertrag&#8220;: der Vertrag \u00fcber den Verkauf und den Kauf der Waren;<br\/>&#8222;Die Ware&#8220; bedeutet die Ware (einschlie\u00dflich eines Teils davon), zu deren Lieferung an den K\u00e4ufer sich der Verk\u00e4ufer in \u00dcbereinstimmung mit diesen Bedingungen bereit erkl\u00e4rt hat und f\u00fcr die der K\u00e4ufer zu zahlen bereit ist.<\/p>\n\n<p>1.2 Die in diesen Bedingungen und Konditionen verwendeten \u00dcberschriften dienen nur der \u00dcbersichtlichkeit und haben keine<br\/>ihre Auslegung beeinflussen.<\/p>\n\n<p><strong>2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<\/strong><\/p>\n\n<p>2.1 Diese Bedingungen sind Bestandteil aller vom Verk\u00e4ufer geschlossenen Vertr\u00e4ge und sind<br\/>gilt f\u00fcr alle Angebote, Lieferungen und\/oder Arbeiten.<\/p>\n\n<p>2.2 Diese Bedingungen gelten anstelle von und haben Vorrang vor allen Bestimmungen oder Bedingungen &#8211; ob widerspr\u00fcchlich oder unvereinbar mit diesen Bedingungen -, die in den vom K\u00e4ufer vorgelegten Unterlagen oder in der Korrespondenz oder an anderer Stelle enthalten sind oder auf die Bezug genommen wird, oder die einen Handelsbrauch, eine Praxis oder einen Handelsverlauf beinhalten, es sei denn, ein Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder ein anderer bevollm\u00e4chtigter Vertreter des Verk\u00e4ufers hat dies ausdr\u00fccklich schriftlich ausgeschlossen oder davon schriftlich abgewichen, und alle angeblichen Ursprungslandbestimmungen werden hiermit ausgeschlossen oder aufgehoben.<\/p>\n\n<p>2.3 Die Annahme der Lieferung der Waren durch den K\u00e4ufer gilt unbeschadet der Art und Weise, in der die Annahme dieser Bedingungen erscheinen kann, als bedingungslose Annahme dieser Bedingungen.<\/p>\n\n<p>2.4 Ein Vertrag zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem K\u00e4ufer &#8211; unabh\u00e4ngig davon, ob er durch Vermittler des Verk\u00e4ufers zustande gekommen ist oder nicht &#8211; bindet den Verk\u00e4ufer erst, nachdem der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer den Vertrag schriftlich best\u00e4tigt hat.<\/p>\n\n<p><strong>3. ANGEBOTE UND AUSSCHREIBUNGEN<\/strong><\/p>\n\n<p>3.1 Ein Angebot, eine Offerte oder ein Kostenvoranschlag bindet den Verk\u00e4ufer nicht und gilt lediglich als Aufforderung an den K\u00e4ufer, eine Bestellung aufzugeben, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes angegeben ist.<\/p>\n\n<p>3.2 Die Angestellten und Vertreter des Verk\u00e4ufers sind nicht befugt, Aussagen \u00fcber die Ware zu machen, es sei denn, sie werden vom Verk\u00e4ufer schriftlich best\u00e4tigt.<\/p>\n\n<p>3.3 Der K\u00e4ufer darf einen vom Verk\u00e4ufer angenommenen Auftrag nur mit schriftlicher Zustimmung des Verk\u00e4ufers und unter der Bedingung stornieren, dass der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer vollst\u00e4ndig f\u00fcr alle Verluste, Sch\u00e4den und Kosten entsch\u00e4digt, die dem Verk\u00e4ufer infolge der Stornierung entstanden sind oder entstehen.<\/p>\n\n<p><strong>4. PREISE<\/strong><\/p>\n\n<p>4.1 Sofern im Vertrag nicht ausdr\u00fccklich anders angegeben, verstehen sich alle Preise des Verk\u00e4ufers in Euro und ohne Umsatzsteuer. Sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart wurde, gehen die Kosten f\u00fcr Verpackung, Versand, Ein- und Ausfuhrz\u00f6lle und Verbrauchssteuern sowie alle anderen Z\u00f6lle oder Steuern, die auf die Waren und deren Transport erhoben werden, zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n\n<p>4.2 Nach der Best\u00e4tigung des Vertrags oder der Abgabe eines unverbindlichen Angebots bleibt der Verk\u00e4ufer berechtigt, den Kaufpreis entsprechend den \u00c4nderungen der Frachten, Einfuhrabgaben, Abgaben, Steuern und sonstigen Kosten anzupassen, auch wenn diese \u00c4nderung ausschlie\u00dflich auf eine Abwertung der W\u00e4hrung zur\u00fcckzuf\u00fchren ist, in der diese Frachten, Einfuhrabgaben, Abgaben, Steuern und sonstigen Kosten ausgedr\u00fcckt sind.<\/p>\n\n<p>4.3 Der Verk\u00e4ufer ist au\u00dferdem berechtigt, den Kaufpreis an die Entwicklung des Wechselkurses anzupassen, wenn sich der Einstandspreis und\/oder der Kaufpreis nach dem Abschluss des Verkaufs, aber vor der Lieferung der Ware um mehr als 3 % gegen\u00fcber dem Wechselkurs der betreffenden W\u00e4hrung oder dem Wechselkurs der im Vertrag vereinbarten W\u00e4hrung ver\u00e4ndert hat\/haben. In allen diesen F\u00e4llen ist der Verk\u00e4ufer alternativ berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn und soweit sich die Ware noch nicht im Besitz des K\u00e4ufers befindet.<\/p>\n\n<p>4.4 Ein zwischen dem K\u00e4ufer und dem Verk\u00e4ufer vereinbarter oder f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rter Kaufpreis basiert auf dem zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Lieferanten vereinbarten Kaufpreis. \u00c4ndert sich dieser Kaufpreis aufgrund von Umst\u00e4nden, die der Verk\u00e4ufer nicht zu vertreten hat &#8211; wie z.B. ein Mangel oder ein Verzug des Lieferanten -, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, diese \u00c4nderungen durch eine entsprechende Anpassung des Kaufpreises an den K\u00e4ufer weiterzugeben. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, sich nach besten Kr\u00e4ften darum zu bem\u00fchen, dass die<br\/>den urspr\u00fcnglichen Preis so weit wie m\u00f6glich zu senken.<\/p>\n\n<p><strong>5. LIEFERBEDINGUNGEN<\/strong><\/p>\n\n<p>5.1 Der Verk\u00e4ufer muss die im Vertrag angegebene Lieferfrist so weit wie m\u00f6glich einhalten, wobei es sich nicht um eine Frist handelt.<br\/><br\/>5.2 Bei Nichteinhaltung des Liefertermins hat der K\u00e4ufer keinen Anspruch auf Schadenersatz aus diesem Grund. In diesem Fall ist der K\u00e4ufer nicht berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder ihn zu k\u00fcndigen, es sei denn, die Lieferfrist wird so weit \u00fcberschritten, dass dem K\u00e4ufer die Aufrechterhaltung des betreffenden Teils des Vertrags nicht zugemutet werden kann. In einem solchen Fall ist der K\u00e4ufer berechtigt, den Vertrag im unbedingt erforderlichen Umfang zu stornieren oder zu k\u00fcndigen, sofern er den Verk\u00e4ufer schriftlich davon in Kenntnis setzt, unbeschadet des Rechts des Verk\u00e4ufers, dem K\u00e4ufer die betreffenden Produkte innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung zu liefern.<\/p>\n\n<p>5.3 Wenn der Verkauf unter der Bedingung abgeschlossen wird, dass die Lieferung auf Abruf des K\u00e4ufers erfolgt, muss der K\u00e4ufer die Lieferung so abrufen, dass alle Waren innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsabschluss vollst\u00e4ndig abgerufen werden, es sei denn, es wird schriftlich eine andere Abruffrist vereinbart. Ruft der K\u00e4ufer nicht rechtzeitig oder nicht vollst\u00e4ndig ab, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die restliche Ware sofort in Rechnung zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen, in jedem Fall aber innerhalb von 8 Tagen, wonach nach Erhalt der<br\/>Zahlung werden die restlichen Waren geliefert. Zahlt der K\u00e4ufer nicht innerhalb von acht Tagen, schuldet er Zinsen gem\u00e4\u00df den Bestimmungen von Artikel 8.2.<\/p>\n\n<p>5.4 Bei Teillieferungen stellt jede Lieferung einen separaten Vertrag dar, und das Vers\u00e4umnis des Verk\u00e4ufers, eine oder mehrere Teillieferungen in \u00dcbereinstimmung mit diesen Bedingungen zu liefern, oder eine Reklamation des K\u00e4ufers in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen berechtigt den K\u00e4ufer nicht, die \u00fcbrigen Teillieferungen abzulehnen oder den Vertrag als vollst\u00e4ndig aufgel\u00f6st zu betrachten.<\/p>\n\n<p>5.5 Wenn der Verk\u00e4ufer die Ware in gro\u00dfen Mengen zu liefern hat, beh\u00e4lt er sich das Recht vor, bis zu f\u00fcnf Prozent (5 %) oder einen anderen vereinbarten Prozentsatz mehr oder weniger als die bestellte Menge zu liefern, wobei der Preis entsprechend angepasst wird, und die so gelieferte Menge als die bestellte Menge gilt.<\/p>\n\n<p>6. <strong>TRANSFER<\/strong><\/p>\n\n<p>6.1 Ist der Verk\u00e4ufer aufgrund von Umst\u00e4nden, die er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage, seine Verpflichtungen gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer zu erf\u00fcllen, so werden diese Verpflichtungen f\u00fcr die Dauer der h\u00f6heren Gewalt ausgesetzt.<\/p>\n\n<p>6.2 Wenn die Situation h\u00f6herer Gewalt einen Monat lang angedauert hat, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Lieferfrist und den Preis den dann herrschenden Umst\u00e4nden anzupassen, oder der Vertrag kann ganz oder teilweise schriftlich aufgel\u00f6st werden, ohne dass der Verk\u00e4ufer verpflichtet ist, dem K\u00e4ufer irgendeine Entsch\u00e4digung oder einen Schadenersatz zu zahlen, auch wenn der Verk\u00e4ufer aus der h\u00f6heren Gewalt einen Nutzen ziehen sollte.<\/p>\n\n<p>6.3 Unter Umst\u00e4nden, die sich der Kontrolle des Verk\u00e4ufers entziehen, oder h\u00f6herer Gewalt ist jeder Umstand zu verstehen, der sich der Kontrolle des Verk\u00e4ufers entzieht und der den Verk\u00e4ufer daran hindert, seine Verpflichtungen gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer ganz oder teilweise zu erf\u00fcllen, oder aufgrund dessen die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Verk\u00e4ufers vern\u00fcnftigerweise nicht von ihm verlangt werden kann, ungeachtet dessen, ob dieser Umstand zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbar war.<\/p>\n\n<p>Zu diesen Umst\u00e4nden geh\u00f6ren auch: Krieg, Kriegsgefahr, B\u00fcrgerkrieg, Aufst\u00e4nde, Einfuhr- oder Ausfuhrverbote, Transportverbote oder andere behindernde Ma\u00dfnahmen einer staatlichen Beh\u00f6rde, Streiks und Aussperrungen von Arbeitnehmern, Sitzstreiks, Bummelstreiks, physische und\/oder wirtschaftliche Transportprobleme, Br\u00e4nde oder andere St\u00f6rungen, Stagnation oder andere Produktionsprobleme des Verk\u00e4ufers oder seiner Zulieferer und\/oder in Bezug auf den eigenen Transport oder den Transport durch Dritte und\/oder Ma\u00dfnahmen einer staatlichen Beh\u00f6rde sowie das Fehlen einer von den Beh\u00f6rden zu erhaltenden Lizenz oder Genehmigung.<\/p>\n\n<p><strong>7. RISIKO- UND EIGENTUMS\u00dcBERGANG<\/strong><\/p>\n\n<p>7.1 Die Gefahr des Verlustes oder der Besch\u00e4digung der verkauften Waren geht unmittelbar mit dem Abschluss des Verkaufs auf den K\u00e4ufer \u00fcber, sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes im Vertrag vereinbart wurde, wie z.B. ein Incoterm.<\/p>\n\n<p>7.2 Ungeachtet der tats\u00e4chlichen Lieferung geht das Eigentum an den Waren erst dann auf den K\u00e4ufer \u00fcber, wenn er alle Betr\u00e4ge, die er dem Verk\u00e4ufer in Bezug auf Sch\u00e4den und\/oder aufgrund eines Vertrags gelieferte oder zu liefernde Waren schuldet, einschlie\u00dflich des Kaufpreises, etwaiger zus\u00e4tzlicher Kosten, Zinsen, Steuern und Abgaben, die aufgrund dieser Bedingungen oder des Vertrags geschuldet werden, sowie der aufgrund eines solchen Vertrags ausgef\u00fchrten oder auszuf\u00fchrenden Arbeiten, vollst\u00e4ndig bezahlt hat.<\/p>\n\n<p>7.3 Jeder vom K\u00e4ufer erhaltene Betrag wird zun\u00e4chst auf alle Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer angerechnet, f\u00fcr die der Verk\u00e4ufer keinen Eigentumsvorbehalt geltend gemacht hat. In der Folge wird jeder vom K\u00e4ufer erhaltene Betrag zun\u00e4chst von allen f\u00e4lligen Zinsen und Kosten im Sinne von Artikel 8.2 abgezogen.<\/p>\n\n<p>7.4 Bevor das Eigentum an den Waren auf den K\u00e4ufer \u00fcbergegangen ist, ist der K\u00e4ufer nicht berechtigt, die Produkte zu ver\u00e4u\u00dfern, an Dritte zu vermieten, in Gebrauch zu geben, zu verpf\u00e4nden oder in sonstiger Weise zugunsten Dritter zu belasten, auch wenn die entsprechenden (Rechts-)Handlungen \u00fcblicherweise zum normalen Gesch\u00e4ftsbetrieb des K\u00e4ufers geh\u00f6ren oder dies der normale Verwendungszweck der Waren ist. Wird gegen dieses Verbot versto\u00dfen, ist der Kaufpreis unabh\u00e4ngig von den Zahlungsbedingungen sofort und in voller H\u00f6he f\u00e4llig.<\/p>\n\n<p>7.5 Der Verk\u00e4ufer wird vom K\u00e4ufer unwiderruflich erm\u00e4chtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ohne gerichtliche Intervention, Aufforderung oder Inverzugsetzung zur\u00fcckzunehmen (zur\u00fccknehmen zu lassen). Der Vertrag kann durch die R\u00fccknahme der Ware durch den Verk\u00e4ufer nicht aufgel\u00f6st werden, es sei denn, der Verk\u00e4ufer hat den K\u00e4ufer dar\u00fcber informiert.<\/p>\n\n<p>7.6 Wenn der K\u00e4ufer die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weiterverkauft, be- oder verarbeitet, so hat er dies in seiner Eigenschaft als Vertreter des Verk\u00e4ufers und, soweit erforderlich, mit der Verpflichtung zu tun, alle seine Rechte auf den Verk\u00e4ufer zu \u00fcbertragen, ohne seine Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer zu verringern.<\/p>\n\n<p>7.7 Wenn und solange der Verk\u00e4ufer Eigent\u00fcmer der gelieferten Ware ist, hat der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die Ware gepf\u00e4ndet oder ein Teil der Ware in Anspruch genommen wird. Der K\u00e4ufer ist ferner verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer auf dessen erste Aufforderung hin mitzuteilen, wo die im Eigentum des Verk\u00e4ufers stehenden Waren aufbewahrt werden.<\/p>\n\n<p>7.8 Im Falle einer Pf\u00e4ndung, eines (vorl\u00e4ufigen) Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses wird der K\u00e4ufer den pf\u00e4ndenden Gerichtsvollzieher, Verwalter oder Konkursverwalter unverz\u00fcglich \u00fcber die (Eigentums-)Rechte des Verk\u00e4ufers informieren.<\/p>\n\n<p><strong>8. ZAHLUNG<\/strong><\/p>\n\n<p>8.1 Der K\u00e4ufer hat dem Verk\u00e4ufer die ihm in Rechnung gestellten Betr\u00e4ge in der auf der Rechnung angegebenen W\u00e4hrung innerhalb der vereinbarten Frist zu zahlen. Alle Zahlungen, entweder f\u00fcr die gesamte Lieferung oder, im Falle von Teillieferungen, f\u00fcr die gelieferte Ware, sind nach Wahl des Verk\u00e4ufers in seinem B\u00fcro oder auf ein von ihm zu benennendes Bankkonto zu leisten. Alle dem K\u00e4ufer in Rechnung gestellten Betr\u00e4ge sind ohne jeden Abzug, Einbehalt oder Aufrechnung zu zahlen. Der K\u00e4ufer ist niemals berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, auch nicht im Falle von Beschwerden.<\/p>\n\n<p>8.2 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, auf alle Betr\u00e4ge, die am letzten Tag der Zahlungsfrist unbezahlt bleiben, ab diesem Tag die gesetzlichen Zinsen pro Monat zu zahlen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Hat der K\u00e4ufer den geschuldeten Betrag mit Zinsen nach Ablauf einer zweiten Zahlungsfrist nicht bezahlt, so ist er verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer alle gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten zu erstatten. Die zu zahlenden Gerichtskosten werden auf 15 % des vom K\u00e4ufer zum Zeitpunkt des Ablaufs der Zahlungsfrist zu zahlenden Betrags oder auf die tats\u00e4chlichen Kosten festgesetzt, je nachdem, welcher Betrag h\u00f6her ist.<\/p>\n\n<p>8.3 Im Falle einer Zahlung nach dem F\u00e4lligkeitsdatum ist der Verk\u00e4ufer auch berechtigt, die Lieferung anderer Waren auszusetzen und\/oder andere mit dem K\u00e4ufer geschlossene Vertr\u00e4ge zu k\u00fcndigen oder deren Erf\u00fcllung auszusetzen, ohne dass er zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. In diesem Fall ist der K\u00e4ufer verpflichtet, alle Kosten zu tragen und den Verk\u00e4ufer f\u00fcr alle daraus entstehenden Sch\u00e4den zu entsch\u00e4digen, wobei<br\/>einschlie\u00dflich entgangener Gewinne.<\/p>\n\n<p>8.4 Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, vom K\u00e4ufer eine Sicherheit f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen zu verlangen, auch nach einer Teillieferung der verkauften Waren. Weigert sich der K\u00e4ufer, die geforderte Sicherheit zu leisten, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, von der (weiteren) Ausf\u00fchrung des Vertrags abzusehen oder die Ausf\u00fchrung auszusetzen, ohne dass der K\u00e4ufer vom Verk\u00e4ufer Schadenersatz verlangen kann. In diesem Fall ist der K\u00e4ufer verpflichtet, den Verk\u00e4ufer f\u00fcr alle Verluste oder Sch\u00e4den zu entsch\u00e4digen, die dieser erleidet.  <\/p>\n\n<p>8.5 Sollte f\u00fcr den Kauf, den Transport, den Verkauf oder die Verwendung der Waren durch den K\u00e4ufer eine Lizenz oder Genehmigung einer staatlichen oder sonstigen Beh\u00f6rde erforderlich sein, so hat der K\u00e4ufer diese auf eigene Kosten und Gefahr einzuholen und dem Verk\u00e4ufer auf Verlangen nachzuweisen. Das Fehlen einer Genehmigung oder Zustimmung berechtigt den K\u00e4ufer nicht, die Zahlung des Preises zur\u00fcckzuhalten oder aufzuschieben. Alle zus\u00e4tzlichen Kosten oder Ausgaben, die dem Verk\u00e4ufer durch die Nicht\u00fcbernahme entstehen oder entstanden sind,<br\/>gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n\n<p><strong>9. QUALIT\u00c4T UND QUANTIT\u00c4T<\/strong><\/p>\n\n<p>9.1 Ist f\u00fcr die Beschaffenheit der gelieferten Ware das Gewicht ma\u00dfgebend, ist das Durchschnittsgewicht einer Sendung verbindlich. Alle prozentualen Abweichungen in diesem Artikel sind als Plus- oder Minusabweichungen zu verstehen. Es wird auf den Anhang (Abweichungen) zu diesen Bedingungen verwiesen.<\/p>\n\n<p>9.2 Wird gebrauchte Ware nach einem Muster verkauft, so bestimmt das Muster die Durchschnittsqualit\u00e4t der zu liefernden Sendung. Hat der Verk\u00e4ufer mehr als ein Muster geschickt, kann der K\u00e4ufer geringf\u00fcgige Unterschiede in Qualit\u00e4t, Abmessungen, Gewicht und Anzahl der Register nicht beanstanden.<\/p>\n\n<p>9.3 Der Verk\u00e4ufer ist nicht verantwortlich f\u00fcr die Farbe der Waren oder deren Schattierungen. Die dem K\u00e4ufer im Zusammenhang mit der Farbe zugesandten Muster sind f\u00fcr den Verk\u00e4ufer nicht verbindlich, sondern dienen lediglich zur Information des K\u00e4ufers \u00fcber die durchschnittliche Qualit\u00e4t.<\/p>\n\n<p>9.4 Der Verk\u00e4ufer ist jederzeit berechtigt, bis zu 10% mehr oder weniger als die im Vertrag angegebene Menge zu liefern.<\/p>\n\n<p>9.5 Der Verk\u00e4ufer gibt keine Garantie, Zusicherung oder sonstige Empfehlung hinsichtlich der Eignung der Ware f\u00fcr einen bestimmten Zweck ab. Der K\u00e4ufer muss sich selbst vergewissern, dass die Waren f\u00fcr den Zweck, f\u00fcr den er sie zu verwenden beabsichtigt, geeignet sind, und der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt diesbez\u00fcglich keine Garantie oder Zusicherung.<\/p>\n\n<p><strong>10. BESCHWERDEN<\/strong><\/p>\n\n<p>10.1 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Ware unverz\u00fcglich nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort oder nach der Lieferung, je nachdem, welcher Zeitpunkt fr\u00fcher liegt, selbst gr\u00fcndlich zu untersuchen oder durch einen in seinem Auftrag handelnden Dritten gr\u00fcndlich untersuchen zu lassen.<\/p>\n\n<p>10.2 Hat der K\u00e4ufer einen Anspruch wegen eines Mangels der Qualit\u00e4t, der Menge, des Drucks oder des Zustands der Ware oder wegen der Nichteinhaltung der Spezifikationen, so hat er dies dem Verk\u00e4ufer innerhalb von 10 Tagen nach dem Lieferdatum mitzuteilen, oder, wenn der Mangel oder die Nichteinhaltung der Spezifikationen bei einer angemessenen Pr\u00fcfung nicht erkennbar ist, innerhalb von 10 Tagen nach der Entdeckung des Mangels oder der Nichteinhaltung der Spezifikationen, in jedem Fall aber innerhalb von zwei Monaten nach dem Lieferdatum.<\/p>\n\n<p>10.3 Unterl\u00e4sst es der K\u00e4ufer, den Verk\u00e4ufer in der vorgenannten Weise zu informieren, ist der K\u00e4ufer nicht berechtigt, die Ware und\/oder die Zahlung des Kaufpreises zu verweigern, und der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr eine solche Unterlassung oder Nichteinhaltung der Spezifikationen.<\/p>\n\n<p><strong>11. HAFTUNG UND ENTSCH\u00c4DIGUNG<\/strong><\/p>\n\n<p>11.1 Jegliche Ratschl\u00e4ge oder Empfehlungen, die dem K\u00e4ufer vom Verk\u00e4ufer oder seinen Angestellten oder Vertretern in Bezug auf die Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren gegeben werden und die nicht schriftlich vom Verk\u00e4ufer best\u00e4tigt wurden, gehen, wenn sie befolgt oder befolgt werden, vollst\u00e4ndig auf das Risiko des K\u00e4ufers, und der Verk\u00e4ufer haftet dementsprechend nicht f\u00fcr solche nicht best\u00e4tigten Ratschl\u00e4ge oder Empfehlungen.<\/p>\n\n<p>11.2 Ein Druck-, Schreib- oder sonstiger Fehler oder eine Auslassung in Verkaufsunterlagen, Angeboten, Preislisten, Angebotsannahmen, Rechnungen oder anderen Dokumenten oder sonstigen Informationen seitens des Verk\u00e4ufers kann ohne jegliche Haftung des Verk\u00e4ufers berichtigt werden.<\/p>\n\n<p>11.3 Jegliche Beschreibung, Spezifikation oder Aussage in Bezug auf eine oder mehrere der vom Verk\u00e4ufer verkauften Waren in Katalogen, Prospekten, Anzeigen oder anderen Unterlagen ist nur ann\u00e4hernd und der Verk\u00e4ufer haftet in keiner Weise f\u00fcr Ungenauigkeiten in solchen Unterlagen.<\/p>\n\n<p>11.4 Bei rechtzeitiger, ordnungsgem\u00e4\u00dfer Reklamation gem\u00e4\u00df den Bestimmungen in Artikel 9 ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, nach seiner Wahl entweder eine angemessene Entsch\u00e4digung zu zahlen, die in jedem Fall bis zum Rechnungswert der gelieferten Warens\u00e4cke reicht, oder die gelieferte Ware kostenlos durch eine Charge zu ersetzen, die der vereinbarten Qualit\u00e4t entspricht, oder diese beiden M\u00f6glichkeiten zu kombinieren. Der Verk\u00e4ufer muss erst dann eine Ersatzlieferung vornehmen oder eine Entsch\u00e4digung zahlen, wenn die vom K\u00e4ufer abgelehnte Lieferung in seinen Besitz gelangt ist.<\/p>\n\n<p>11.5 Der Verk\u00e4ufer haftet in keinem Fall f\u00fcr indirekte Sch\u00e4den, die der K\u00e4ufer oder Dritte erleiden, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Sachsch\u00e4den, Folgesch\u00e4den, emotionale Sch\u00e4den, Handelsverluste und Umweltsch\u00e4den.<\/p>\n\n<p>11.6 Die Haftung des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer, aus welchem Grund auch immer, ist pro Ereignis (wobei eine zusammenh\u00e4ngende Folge von Ereignissen als ein Ereignis betrachtet wird) auf den Rechnungswert der gelieferten Waren (ohne Umsatzsteuer) beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n<p>11.7 Au\u00dfer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers oder seiner leitenden Angestellten ist der K\u00e4ufer verpflichtet, den Verk\u00e4ufer von allen Anspr\u00fcchen Dritter, gleich aus welchem Grund, freizustellen. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, sich gegen diese Risiken ordnungsgem\u00e4\u00df zu versichern und versichert zu halten.<\/p>\n\n<p>11.8 Bei Auftr\u00e4gen zum Bedrucken oder anderweitigen Kennzeichnen der zu liefernden Waren garantiert der K\u00e4ufer, dass er zur Erteilung des betreffenden Auftrags berechtigt ist und dass er alle gegen\u00fcber Dritten geschuldeten Betr\u00e4ge vollst\u00e4ndig bezahlt hat. Der K\u00e4ufer stellt den Verk\u00e4ufer von allen Anspr\u00fcchen frei, die sich aus den genannten Auftr\u00e4gen zum Druck, zur Vervielf\u00e4ltigung oder zur Weitergabe von Texten, Entw\u00fcrfen, Plakaten, Fotografien, Steindrucken, Filmen, Computersoftware, Dateien oder sonstigen Informationstr\u00e4gern jeglicher Art ergeben, die der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer im Zusammenhang mit den vom Verk\u00e4ufer an den K\u00e4ufer gelieferten oder zu liefernden Waren zur Verf\u00fcgung stellt. Der Verk\u00e4ufer schlie\u00dft ausdr\u00fccklich jede Haftung nach nationalem oder internationalem Recht f\u00fcr geistiges Eigentum, Warenzeichen und Urheberrecht aus und der K\u00e4ufer \u00fcbernimmt diese.<\/p>\n\n<p>11.9 Wenn und soweit sich w\u00e4hrend oder nach der Ausf\u00fchrung des Auftrags herausstellt, dass in dem Land, in dem die Waren verarbeitet werden, sowie in dem Land oder den L\u00e4ndern, in dem\/denen die Waren vermarktet und\/oder verwendet werden, geistige und\/oder gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt werden oder wurden, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, den Verk\u00e4ufer f\u00fcr alle Anspr\u00fcche Dritter zu entsch\u00e4digen. In diesem Fall ist der Verk\u00e4ufer jederzeit berechtigt, die Erf\u00fcllung des Vertrages auszusetzen und das verarbeitete oder zu verarbeitende Material zur\u00fcckzubehalten.<\/p>\n\n<p>11.10 Falls ein Code angebracht wird, \u00fcbernimmt der Verk\u00e4ufer keine Haftung f\u00fcr dessen Lesbarkeit und\/oder Verwendbarkeit.<\/p>\n\n<p>11.11 Wenn der Verk\u00e4ufer Waren aus &#8222;\u00fcberz\u00e4hligen oder gebrauchten&#8220; Best\u00e4nden liefert, k\u00f6nnen diese mit Marken oder anderen Kennzeichen Dritter versehen sein. Jede Verwendung dieser Waren liegt in der alleinigen Verantwortung des K\u00e4ufers. Der K\u00e4ufer ist allein daf\u00fcr verantwortlich, dass diese Waren nicht unbefugt verwendet, falsch dargestellt oder in anderer Weise missbraucht werden. Der Verk\u00e4ufer ist daf\u00fcr in keiner Weise haftbar und der K\u00e4ufer stellt den Verk\u00e4ufer von allen Anspr\u00fcchen, Klagen oder Verfahren frei, die von Dritten in Bezug auf diese Waren erhoben oder eingeleitet werden.<\/p>\n\n<p><strong>12. VERKAUFSR\u00dcCKRUF<\/strong><\/p>\n\n<p>12.1 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, alle Verpflichtungen, die sich f\u00fcr ihn aus der Verordnung (EG) Nr. 178\/2002 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grunds\u00e4tze und Anforderungen des Lebensmittelrechts sowie der sich daraus ergebenden Vorschriften ergeben, in Bezug auf die vom Verk\u00e4ufer gelieferten Produkte strikt einzuhalten.<\/p>\n\n<p>12.2 Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt, den Verk\u00e4ufer von allen Anspr\u00fcchen Dritter (einschlie\u00dflich staatlicher Stellen) freizustellen, wenn und soweit der K\u00e4ufer die vorgenannten Regeln nicht gewissenhaft beachtet hat.<\/p>\n\n<p>12.3 Wenn der K\u00e4ufer oder ein Dritter, an den der K\u00e4ufer zu den vom Verk\u00e4ufer festgelegten Bedingungen geliefert hat, eine R\u00fcckrufaktion durchf\u00fchrt oder in Auftrag gibt, haftet der Verk\u00e4ufer nur dann f\u00fcr (einen Teil) der damit verbundenen Kosten, wenn (i) es wird festgestellt, dass der Verk\u00e4ufer f\u00fcr die Situation, die zum R\u00fcckruf gef\u00fchrt hat, verantwortlich ist, (ii) der R\u00fcckruf wurde durchgef\u00fchrt, nachdem der Verk\u00e4ufer ihm schriftlich zugestimmt hatte, (iii) der R\u00fcckruf in \u00dcbereinstimmung mit einem zwischen den Parteien vereinbarten R\u00fcckrufplan vollst\u00e4ndig durchgef\u00fchrt wurde und (iv) es wird festgestellt, dass der K\u00e4ufer vern\u00fcnftig und professionell gehandelt und vern\u00fcnftigerweise alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die mit dem R\u00fcckruf verbundenen Kosten zu minimieren.<\/p>\n\n<p>12.4 Der K\u00e4ufer hat den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich \u00fcber eine beabsichtigte R\u00fcckrufaktion zu unterrichten und dem Verk\u00e4ufer auf erstes Anfordern alle gew\u00fcnschten Informationen zu erteilen.<\/p>\n\n<p>12.5 Der K\u00e4ufer ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung des Verk\u00e4ufers Informationen \u00fcber einen R\u00fcckruf an Dritte weiterzugeben.<\/p>\n\n<p><strong>13. BESCHREIBUNG<\/strong><\/p>\n\n<p>13.1 Wenn der K\u00e4ufer eine oder mehrere seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht ordnungsgem\u00e4\u00df oder nicht innerhalb der vereinbarten oder einer anderen Frist erf\u00fcllt, befindet sich der K\u00e4ufer in Verzug und ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, ohne gerichtliche Intervention die folgenden Ma\u00dfnahmen zu ergreifen:<\/p>\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Aussetzung der Erf\u00fcllung des betreffenden Vertrags und aller unmittelbar damit zusammenh\u00e4ngenden Vertr\u00e4ge, bis die Zahlung in angemessener Weise sichergestellt ist; und\/oder<\/li>\n\n\n\n<li>den betreffenden Vertrag und alle unmittelbar damit zusammenh\u00e4ngenden Vertr\u00e4ge ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen, unbeschadet der sonstigen Rechte des Verk\u00e4ufers aus anderen Vertr\u00e4gen mit dem K\u00e4ufer und ohne dass der Verk\u00e4ufer zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist.<\/li>\n<\/ul>\n\n<p>13.2 Im Falle der Gew\u00e4hrung eines (vorl\u00e4ufigen) Zahlungsaufschubs, des Konkurses, der Schlie\u00dfung oder der Liquidation des Unternehmens des K\u00e4ufers werden alle Vertr\u00e4ge mit dem K\u00e4ufer von Rechts wegen aufgel\u00f6st, es sei denn, der Verk\u00e4ufer teilt dem K\u00e4ufer innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass er die (teilweise) Ausf\u00fchrung des\/der betreffenden Vertrags\/Vertr\u00e4ge w\u00fcnscht; in diesem Fall ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist:<br\/>die Erf\u00fcllung der betreffenden Vereinbarung(en) auszusetzen, bis die Zahlung angemessen gesichert ist; und\/oder<br\/>eine oder mehrere seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer aussetzen, unbeschadet der sonstigen Rechte des Verk\u00e4ufers aus einem anderen Vertrag mit dem K\u00e4ufer und ohne dass der Verk\u00e4ufer zur Zahlung einer Entsch\u00e4digung verpflichtet ist.<\/p>\n\n<p>13.3 Im Falle eines Ereignisses, wie es unter (i) von 11,2 oder weniger (ii) von 11.1 sind (i) alle Forderungen des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer bzw. der K\u00e4uferin. (ii) alle derartigen Forderungen aus dem\/den betreffenden Vertrag\/Vertr\u00e4gen in voller H\u00f6he und in einer Summe f\u00e4llig werden und der Verk\u00e4ufer berechtigt ist, die betreffenden Produkte zur\u00fcckzunehmen. In einem solchen Fall sind der Verk\u00e4ufer und sein(e) Vertreter berechtigt, den Betrieb des K\u00e4ufers zu betreten, um die Ware in Besitz zu nehmen. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die erforderlichen Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, damit der Verk\u00e4ufer seine Rechte wahrnehmen kann.<\/p>\n\n<p><strong>14. STREITIGKEITEN, ANWENDBARES RECHT, ZUST\u00c4NDIGES GERICHT<\/strong><\/p>\n\n<p>14.1 Diese Bedingungen sowie alle Vertr\u00e4ge unterliegen dem Recht des Landes, in dem der Verk\u00e4ufer seinen Wohnsitz hat, einschlie\u00dflich der geltenden internationalen Handelsabkommen. (Es gelten die ICC Incoterms 2010).<\/p>\n\n<p>14.2 Alle Lieferbedingungen, auf die im Vertrag Bezug genommen wird, sind als ICCIncoterms (2010) in der von der ICC (Internationale Handelskammer) vorgeschlagenen Fassung auszulegen, auch wenn sie von den Parteien nicht vereinbart wurden.<\/p>\n\n<p>14.3 F\u00fcr alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag, einem Angebot, einer Lieferung oder diesen Bedingungen ergeben, sind die Gerichte des Landes und des Wohnortes des Verk\u00e4ufers zust\u00e4ndig. Haben der Verk\u00e4ufer und der K\u00e4ufer jedoch ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart, dass Streitigkeiten durch ein Schiedsverfahren gem\u00e4\u00df der Schiedsgerichtsordnung des Europ\u00e4ischen Verbands f\u00fcr den Handel mit Jute und verwandten Produkten (Eurojute), die auf Anfrage beim Sekretariat dieses Verbands erh\u00e4ltlich ist (Adresse: Secretariaat Eurojute, Postbus 93002, 2500 AA Den Haag), beigelegt werden sollen, so ist diese Schiedsvereinbarung ma\u00dfgebend.<\/p>\n\n<p>Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen wurden am 20. Juni 2016 unter der Nummer 21\/2016 bei der Gesch\u00e4ftsstelle des Landgerichts in Den Haag und am 21. Juli 2016 unter der Nummer 40409336 bei der Handelskammer Haaglanden hinterlegt.<\/p>\n\n<p>Eurojute-Sekretariat<br\/>Postfach 93002<br\/>2509 AA Den Haag<br\/>Niederlande.<\/p>\n\n<p>Dies ist eine \u00dcbersetzung aus dem Englischen. Nur der englische Text ist rechtsg\u00fcltig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN EUROP\u00c4ISCHER VERBAND F\u00dcR DEN HANDEL MIT JUTE UND VERWANDTEN ERZEUGNISSEN (&#8222;EUROJUTE&#8220;) 1. 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